Schulelternbeirat

Die gewählten Klassenelternbeiräte bilden den Schulelternbeirat, der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt. Ebenfalls für die Dauer von zwei Jahren werden aus dessen Mitte eine Vorsitzende/ein Vorsitzender, eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter sowie nach Bedarf weitere Vorstandsmitglieder gewählt.

Der Schulelternbeirat wird nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Schulhalbjahr, einberufen. An den Sitzungen nehmen die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie die Stellvertretung teil. Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulelternbeirat über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens. Weitere Lehrerinnen und Lehrer sowie Vertreterinnen oder Vertreter der Schulaufsichtsbehörde können teilnehmen. Bei geeigneten Beratungsgegenständen sollen Mitglieder der Schülervertretung hinzugezogen werden.

Der Zustimmung des Schulelternbeirates bedürfen unter anderem Entscheidungen zum Schulprogramm, zu Grundsätzen für Hausaufgaben und Klassenarbeiten oder zu Grundsätzen für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote. Hinzu kommen Anhörungsrechte, Informationsrechte und Initiativrechte. In seiner Arbeit wird der Schulelternbeirat von den Kreis- und Stadtelternbeiräten unterstützt.

Das Mitbestimmungsrecht der Eltern und alle Aspekte der Elternvertretungen sind im Hessischen Schulgesetz (§§ 100-120) geregelt, das Sie im Bereich Schulrecht finden.

Quelle: https://kultusministerium.hessen.de/eltern/elternarbeit-centerpage/schulelternbeirat

Schulelternbeirat der Grundschule am Elbbach:

Frau H. Banholczer (Niederhadamar)

Frau K. Emmerich (Niederhadamar)

Frau V. Giese (Niederhadamar)

Herr M. Heep (Niederhadamar)

Frau J. Kachel (Niederhadamar)

Frau T. Kirsch (Niederhadamar)

Frau C. Thorn (Niederhadamar)

Frau A. Schmidt (Niederhadamar)

Frau I. Theis (Niederhadamar)

Frau K. Heep (Niederzeuzheim)

Frau M. Römelt-Schäfer (Niederzeuzheim)