Liebe Eltern,
aufgrund der aktuellen Situation finden Sie wichtige Informationen und Updates zum Vorgehen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus unter „Aktuelles“.
Bitte beachten Sie unbedingt folgenden Hinweis:
Schülerinnen und Schüler dürfen die Schule nicht besuchen, wenn sie selbst einen positiven Corona-Schnelltest durchgeführt haben. In diesem Fall muss ein PCR-Test durchgeführt werden und sich für 10 Tage in Isolation begeben werden. Nach dem 7. Tag ist eine Freitestung möglich (auch per Schnelltest). Das Ergebnis muss zur vorzeitigen Beendigung der Isolation dem Gesundheitsamt vorliegen.
Sollte im Haushalt des Schülers/ der Schülerin eine positiv getestete Person leben, muss sich der Schüler/ die Schülerin ebenfalls sicherheitshalber in Quarantäne begeben. Diese dauert 10 Tage ab dem positiven PCR-Ergebnis. Bei auftretenden Symptomen des Schülers/der Schülerin ist es Pflicht, einen Test durchzuführen und das Gesundheitsamt zu informieren. Eine Freitestung für Schülerinnen und Schüler sowie Kleinkinder ist bereits ab dem 5. Tag möglich. Das Testergebnis muss zu dieser vorzeitigen Beendigung der Quarantäne dem Gesundheitsamt vorliegen.
Es gibt jedoch auch Ausnahmefälle, in denen keine Quarantäne notwendig ist. Lesen Sie bitte im unten angehängten Download oder auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums nach, ob ihr Kind von der Quarantäne ausgenommen ist oder informieren sie sich ggf. beim zuständigen Gesundheitsamt.
Download (pdf) : Isolations-/Quarantäneverordnungen ab dem 02.04.2022
Hinweise vom Gesundheitsamt finden Sie außerdem immer auf der Homepage des Landkreises Limburg-Weilburg.