Update: Corona-Virus

--Update: 13.02.2022--

20220209_Anschreiben Eltern Schule pos. Fall
Das Schreiben vom 10.02.2022 zum Verhalten bei einem positiven Fall in der Lerngruppe ihres Kindes  finden Sie zum herunterladen unter der Rubrik „Aktuelles“ –> „Download“. 

--Update: 17.01.2022--

--Update: 13.07.2021--

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, 

Informationen zur Schulzeit nach den Sommerferien finden Sie im Schreiben des Hessischen Kultusministeriums vom 12 07 2021. (Download –> hier klicken)

Dieses Schreiben haben Sie auch von der Klassenleitung ihres Kindes per E-Mail erhalten. 

--Update: 26.05.2021--

--Update: 15.05.2021--

Liebe Kinder, liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

ab Montag (17.05.2021) darf die Schule ihre Türen wieder öffnen! 

Der Unterricht findet wieder im Wechselmodell statt: Wir starten am Montag mit dem Unterricht für Gruppe A und die Gruppe B lernt zu Hause. Am Dienstag darf dann Gruppe B die Schule besuchen und Gruppe A hat  „homeschooling“. 

Über den Stundenplan informiert sie umgehen die jeweilige Klassenlehrkraft. 

Bitte beachten Sie: Die Kinder dürfen den Wechselunterricht nur besuchen, wenn sie eine aktuelle, negative Testbescheinigung vorlegen (nicht älter als 72 Stunden) oder wenn Sie ihrem Kinder die Zustimmung zum Selbsttest, der in der Grundschule am Elbbach durchgeführt wird, mitgeben. Diese Bescheinigung muss am ersten Schultag vorliegen. Sie haben diese per E-Mail von den Klassenlehrern erhalten, können das Dokument aber auch unter „Aktuelles“ –> „Downloads“ herunterladen. Weiterhin besteht die Pflicht eine medizinische Mund-Nasenbedeckung zu tragen. 

Sollten Sie die Notbetreuung für die unterrichtsfreien Tage benötigen, teilen Sie dies bitte der jeweiligen Klassenlehrkraft mit und reichen Sie zeitnah die Bescheinigung ihres Arbeitgebers in der Schule ein, sofern uns diese noch nicht vorliegt.  Sie finden eine Vorlage unter „Aktuelles –> Downloads“. 

Mit freundlichen Grüßen

-Das Team der Grundschule am Elbbach- 

--Update: 23.04.2021--

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, 

hier finden Sie das Schreiben des Hessischen Kultusministeriums mit aktuellen Informationen zu den Auswirkungen der sogenannten „Notbremse“ des Bundes auf den Schul- und Unterrichtsbetrieb.

(Download: Schreiben vom 23.04.2021

Quelle: Hessisches Kultusministerium – Der Minister: Aktuelle Information zum Schul- und Unterrichtsbetrieb: Auswirkungen der sog. Notbremse des Bundes. Wiesbaden, 23.04.2021

--Update: 21.04.2021--

Liebe Freunde der Grundschule am Elbbach,

zur Bekämpfung der Corona-Pandemie müssen wir Hygiene- und Abstandsregeln einhalten und uns konsequent an eingeleitete Maßnahmen halten. Zur raschen Eindämmung  des Infektionsgeschehens wird Solidarität von uns allen gefordert. Wir alle tragen Mitverantwortung für die Gemeinschaft. 

Seit dem Beginn der Pandemie werden von ehrenamtlichen und staatlichen Stellen engagierte Informations- und Öffentlichkeitsarbeit geleistet, um die Bürger möglichst gut aufzuklären. Um allen Bürger*innen einen gleichberechtigten Zugang zu dieser Aufklärung ohne sprachliche Barrieren zu gewährleisten, hat das Ministerium für  Soziales und Integration alle relevanten Informationen zur Corona-Pandemie in bis zu 

Viele staatliche und ehrenamtliche Stellen leisten seit Beginn der Pandemie engagierte zwölf Sprachen übersetzt.

Sie stehen sowohl schriftlich als auch grafisch auf folgenden Webseiten zur Verfügung: 

Informationen in verschiedenen Sprachen über das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen, Kontaktbeschränkungen, Quarantäne-Pflicht, Freizeit, Sport, Gastronomie, Feiern und vieles mehr finden Sie hier:

https://hessenlink.de/8AkRf

https://www.integrationsbeauftragte.de/corona-virus

Speziell in Bezug auf Corona-Impfungen bietet der Integrationskompass Videos mit Statements in verschiedenen Sprachen an:

https://hessenlink.de/HMSI117  

 

--Update: 16.04.2021--

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ab dem 19.04.2021 bis zum 30.04.2021 findet für alle Klassen 1-6 im Kreis Limburg-Weilburg Distanzunterricht statt. Eine Notbetreuung wird wie bisher gewährleistet, die Anmeldung erfolgt über die Klassenlehrerin/ den Klassenlehrer.  Dem Elternschreiben vom 16.04.2021 (Download Elternschreiben vom 16.04.2021) können Sie entnehmen, ob Sie einen Anspruch auf Notbetreuung haben. (Bestätigung eines Beschäftigungsverhältnisses vom Arbeitgeber)

Alle Kinder, die an der Notbetreuung
teilnehmen, müssen entweder in der Schule einen Schnelltest durchführen oder
eine Bescheinigung eines Bürgertests vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden
sein darf. Selbsttests zu Hause werden nicht anerkannt. (Download: Einverständniserklärung zur Durchführung von Schnelltests in der Schule).

Alle Kolleginnen und Kollegen bieten über unser
Konferenzsystem BBB, das Sie ja aus der Vergangenheit kennen, Videokonferenzen
im Umfang von ca. einer Stunde. an. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der Klassenleitung per E-Mail. 

Das Team der Grundschule am Elbbach

–Update: 16.02.2021–

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ab dem 22.02.2021 wird der Lockdown gelockert. Es findet Unterricht im Wechselbetrieb statt.  Eigentlich war es unsere Absicht allen Kindern die Möglichkeit zu geben, pro Tag in einem gewissen Stundenumfang die Schule zu besuchen. Diese Absicht ließ sich aufgrund der Vorgaben vom Kultusministerium und dem Staatl. Schulamt nicht umsetzen.

Über die Klassenleitung werden Sie den Stundenplan für Ihr Kind/Ihre Kinder für die Wochen ab dem 22.02.2021 erhalten. Die Einteilung in zwei Gruppen erfolgt nach dem Alphabet.

Sollten Sie eine Notbetreuung an den Tagen des Homeschoolings benötigen, teilen Sie dies den Klassenlehrer/innen bis zum 18.02.2021 schriftl. mit und übersenden uns die Bestätigung des Arbeitgebers (siehe Download).

Sobald weitere Lockerungen anstehen, werden wir Sie umgehend informieren und dementsprechend den Stundenplan verändern.

Noch ein Hinweis für den Unterrichtsbeginn:

  • Die bekannten Hygieneregeln gelten weiterhin.
  • Die Kinder müssen während der Anwesenheit in der Schule Masken tragen, ausgenommen beim Frühstück.
  • Es wird vom Kultusministerium aus geraten, dass die Kinder entweder FFP2-Masken oder OP-Masken während des Unterrichts tragen sollten. Sollten Sie dies ermöglich, würde uns dies freuen.

Bleiben Sie und Ihre Familien gesund!

Mit freundlichen Grüßen

M. Michel-Böckling

Schulleiterin

Download: Ministerschreiben an Eltern zur Schulöffnung

Download: Muster Arbeitgeberbescheinigung Notbetreuung

Download: aktueller Hygieneplan 7.0.

–Update: 09.02.2021–

Ministerschreiben zum weiteren Vorgehen an Schulen

(Wenn sie den Cursor auf den Brief ziehen, erscheint eine graue Leiste. Dort können Sie mit den Pfeilen zur nächsten Seite blättern.)

--Update: 22.01.2021--

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

sollten Sie für die Beantragung von Kinderkrankengeld einen Nachweis unserer Einrichtung über Nicht-Inanspruchnahme von  Kita/Kindertagespflege/Schule benötigen, können Sie diese Bescheinigung in der kommenden Woche am Mittwoch (27.02.) und Donnerstag (28.02.) von 8.00-11.00 Uhr im Sekretariat in Niederhadamar abgeholt werden. 

Download: Musterbescheinigung Beantragung Kinderkrankengeld

--Update: 21.01.2021--

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

mit diesem Schreiben des Kultusministeriums, welches Ihnen per E-Mail zugeleitet wurde, werden Sie darüber informiert, wie der Unterricht für Ihre Kinder vom 1. Februar 2021 an erfolgen wird.

Diese Woche hat die Bundeskanzlerin verkündet, dass alle geltenden Maßnahmen bis zum 14. Feburar 2021 verlängert werden . Weiterhin soll so wenig wie möglich Präsenzunterricht stattfinden. Das bedeutet für Ihre
Kinder, dass auch in den ersten beiden Februarwochen kein regulärer Schulbetrieb vor  Ort stattfinden kann.

Die aktuellen Regelungen aus dem Januar bleiben also weiterhin bestehen.

Download: Schreiben Kultusministerium vom 21.01.2021

--Update: 20.01.2021--

--Update: 07.01.2021--

Informationen zum Schulanfang 2021
 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

der Präsenzunterricht kann in der bisherigen Form vom 11.01.2021 bis zum 31.01.2021 auch weiterhin nicht stattfinden. Im Sinne einer Kontaktreduzierung wurde von Seiten des Kultusministeriums die Anwesenheitspflicht aller Schüler/innen der Klassen 1-6 aufgehoben. Wann immer es möglich ist, sollen alle Schülerinnen und Schüler von zu aus Hause betreut werden und am Distanzunterricht teilnehmen.

Falls es Ihnen jedoch nicht möglich ist, Ihr Kind von zuhause aus zu betreuen, teilen Sie uns bitte mit, ob Ihr Kind an allen Schultagen bis zum 31.01.2021 in der Schule unterrichtet werden soll. Bitte teilen Sie uns auch mit, ob Ihr Kind/ Ihre Kinder nachmittags die Betreuung wahrnimmt / wahrnehmen.

Ihre Entscheidung bitten wir der Grundschule am Elbbach in Niederhadamar/Niederzeuzheim auf dem üblichen Weg per Mail über die Klassenlehrer/in umgehend bis spätestens Freitag, 08.01.2021 bis 16.00 Uhr zuzuleiten, um die Unterrichtsorganisation unverzüglich zu klären.
Wichtig ist uns, dass wir von allen Eltern eine Rückmeldung erhalten, ob Ihr Kind/Ihre Kinder am Präsenzunterricht teilnimmt/teilnehmen oder nicht.
Sollten sich Ihre persönlichen Voraussetzungen im Laufe des Monats ändern, bleibt Ihnen weiterhin die Möglichkeit erhalten, Ihr Kind für den Präsenzunterricht anzumelden oder aber auch vom Präsenzunterricht abzumelden. In diesem Fall geben Sie uns bitte bis Freitagmorgen 9.00 Uhr Rückmeldung über die Klassenleitung, sodass wir für die kommende Woche verlässlich planen können.
Die Unterrichtsunterlagen liegen am Montag, 11.01.2021 in der Zeit 8.30 Uhr -11.30 Uhr an den jeweiligen Plätzen im Klassenraum Ihrer Kinder bereit.

Wir wünschen allen Eltern und Ihren Familien ein gesundes, neues Jahr!

Mit freundlichem Gruß

Die Schulleitung der Grundschule am Elbbach

Download: Schreiben der Minister vom 07.01.2021 (Hessisches Kultusministerium)

--Update: 14.12.2020--

Liebe Eltern,

zur Eindämmung der Pandemie ist es notwendig, den Präsenzunterricht in der Zeit vom 16. Dezember bis zum 18. Dezember 2020 einzuschränken und auf das Distanzlernen auszuweichen.
Falls es Ihnen nicht möglich ist, Ihr Kind zuhause zu betreuen, teilen Sie uns bitte anhand des Elternbriefes vom 14.12.2020 mit, ob Ihr Kind an allen Schultagen bis zu den Ferien in der Schule unterrichtet werden soll.
Ihre Entscheidung bitte ich der Grundschule am Elbbach über den Klassenlehrer/in umgehend zuzuleiten, um die Unterrichtsorganisation möglichst bald klären zu können.

Ich wünsche Ihnen besinnliche Advents- und Weihnachtstage, bleiben Sie gesund und kommen Sie gut ins neue Jahr.

Mit freundlichen Grüßen

M. Michel-Böckling
Schulleiterin

Download: Elternbrief vom 14.12.2020

Download: Schreiben des Kultusministeriums vom 14.12.2020

--Update: 03.12.2020--

Zum 1. Dezember 2020 ist die zweite Corona-Verordnung modifiziert worden. Das betrifft auch den Passus für Kinder bis zu 12 Jahren, die bisher ein Betretungsverbot hatten bei Quarantäneanordnung eines Angehörigen des gleichen Hausstandes. Dieser wurde nicht mehr aufgenommen, fortan heißt es in § 3 für alle Schülerinnen und Schüler lediglich: „(2) Schülerinnen, Schüler und Studierende dürfen den Präsenzunterricht und andere reguläre Veranstaltungen an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes nicht besuchen, wenn sie oder die Angehörigen des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, aufweisen. Ihr Fehlen gilt als entschuldigt.“

Im Falle, dass ein Familienangehöriger, der im selben Hausstand lebt, positiv getestet wird, wird das Gesundheitsamt eine 14-tägige Quarantäne für die Familienangehörigen verhängen. Hier greift die 1. Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus des Landes Hessen, wonach der Indexfall (§ 3a Abs. 1), welcher positiv auf SARS-CoV-2 getestet ist, und seine Haushaltsangehörigen (§ 3a Abs. 2) sich unverzüglich nach Erhalt des Testergebnisses in häusliche Absonderung begeben müssen. Hier zählt nach der neuen Verordnung neben dem PCR Test nun auch der Antigentest als Nachweis für SARSCoV-2. Die Dauer der Absonderung gilt für einen Zeitraum von vierzehn Tagen nach Vornahme des zugrundeliegenden Tests.

Enge Kontaktpersonen (Kat. I) des Indexfalles, welche nicht im gleichen Haushalt des Indexfalles leben, erhalten ebenfalls eine Quarantäneanordnung durch das Gesundheitsamt.

Die allgemeinen aktuellen Vorgaben auf Basis der Änderungen zum 1. Dezember können nochmals auf der Homepage der Integrationsbeauftragten in verschiedenen Sprachen nachgelesen werden:

https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/service/fragen-und-antworten/1731242- 1731242?index=1742530.

Bitte beachten Sie auch den Flyer des RKI zu diesem Thema. Dieser ist auch in zahlreiche weitere Sprachen übersetzt worden. Er kann über die Homepage des RKI eingesehen werden. Diesen finden Sie auch unter der Rubrik „Downloads“.

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Inhalt.html

--Update: 16.11.2020--

Liebe Eltern,

das Robert-Koch-Institut hat eine Erläuterung der Maßnahmen veröffentlicht, die Sie treffen müssen, falls Sie oder ihr Kind Symptome aufweisen oder Sie bzw. ihr Kind in Kontakt mit einer Covid-19-infizierten Person standen.

 

Weiter Informationen erhalten Sie unter www.rki.de/covid-19-kontaktpersonen

--Update: 01.11.2020--

Liebe Eltern,

aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie sind weitere Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 notwendig.

Um Infektionsketten nachvollziehen und eindämmen zu können, soll eine Durchmischung von Gruppen im Rahmen der Möglichkeiten verhindert werden. Außerdem sollen möglichst keine Lehrerwechsel stattfinden. Am Montag erhalten daher alle Klassen einen neuen Stundenplan, der für den Monat November gültig ist.

Die persönlichen Hygieneregeln werden weiterhin eingehalten. Dazu zählen das Abstandhalten, regelmäiges Händewaschen, Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Taschentuch, Vermeidung des Berührens von  Auge, Nase und Mund.

Das Tragen einer Nase- Mund- Bedeckung ist weiterhin vorgesehen. Dieser darf abgenommen werden, sobald die Kinder auf ihrem Platz im Klassenraum sitzen.

Der Sportunterricht findet nach Möglichkeit nur im Freien statt. Achten Sie bitte auf wetterfeste Kleidung an Tagen, an denen Sportunterricht stattfindet.

Im Klassenraum wird im Abstand von 20 Minuten stoßgelüftet. Daher sollen die Kinder Westen oder Jacken zum Überziehen dabei haben.

 

Bitte beachten Sie unbedingt folgenden Hinweis:

Schülerinnen und Schüler dürfen die  Schule nicht  besuchen,  wenn  sie  selbst  oder Personen die im gleichen Haushalt leben Symptome für eine Infektion mit dem Corona-Virus aufweisen. Außerdem ist den Kindern unter 12 Jahren ein Betreten der Schule untersagt, solange Angehörige des gleichen  Hausstandes  aufgrund  einer  möglichen  Infektion  mit SARS-CoV-2 einer individuell angeordneten Absonderung (Quarantäne) unterliegen.

 

--Update: 30.10.2020--

Betreff: Talentaufbaugruppen (TAG) und nachmittägliche AGs entfallen im November

Liebe Eltern,

auf Grund der neuen Corona-Verordnungen des Landes Hessen, müssen die TAGs und alle nachmittäglichen AGs im Monat November leider entfallen.

Bleiben Sie gesund!

M. Michel-Böckling (Schulleiterin)

 

Betreff: Nachmittägliche Betreuung in Niederhadamar für Niederzeuzheimer Schüler entfällt im November

Liebe Eltern,

da die Corona-Verordnungen des Landes Hessen für November die Vermischung von Gruppierungen verbietet, müssen wir die nachmittägliche Betreuung der Kinder aus Niederzeuzheim für November (2.11. – einschl. 30.11.) einstellen.

Sollte sich innerhalb der nächsten Wochen etwas daran ändern und die Inzidenzlage des Landkreises Limburg-Weilburg sich entspannen, werden sie umgehen von uns benachrichtigt.

Wir sind uns bewusst, dass wir Ihnen dadurch Schwierigkeiten bereiten, müssen uns allerdings an die Vorschriften halten.

Wir bedauern es sehr.

Bleiben Sie gesund!

M. Michel-Böckling (Schulleiterin)

–Update: Informationen der Schulpsychologie —

Liebe Eltern,

unter folgendem Link finden sie einen Brief des staatlichen Schulamts mit Informationen der Schulpsychologie zum Umgang mit eventuell auftretenden psychischen Belastung in der aktuellen Situation.